{"id":13,"date":"2013-11-13T18:13:55","date_gmt":"2013-11-13T17:13:55","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/?page_id=13"},"modified":"2015-03-15T22:00:04","modified_gmt":"2015-03-15T21:00:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/?page_id=13","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Satzung<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">des Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. <\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 1<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Name und Sitz des Vereins<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eStadtjugendring L\u00f6hne e.V.\u201c<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne hat seinen Sitz in L\u00f6hne.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Der Verein Stadtjugendring L\u00f6hne soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 2<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Ziele<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Jugendverb\u00e4nden, die in der Stadt L\u00f6hne selbst\u00e4ndige Jugendarbeit leisten. Er hat zum Ziel, gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen und zu f\u00f6rdern, den sozialen, kulturellen und politischen Interessen der gesamten Jugend zu dienen und Meinungen und Forderungen der jungen Generation in der \u00d6ffentlichkeit zu vertreten. Er will seinen Beitrag bei der Verwirklichung des Grundgesetzes und der Grundrechte leisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Selbst\u00e4ndigkeit und besonderen Zielsetzungen der einzelnen Jugendorganisationen werden durch die Arbeit des Stadtjugendringes nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 3<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Aufgaben<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Aufgabe des Stadtjugendringes ist es<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0 bei der F\u00f6rderung der Jugend in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht gem\u00e4\u00df\u00a0 \u00a7 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mitzuwirken,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0 durch Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und mit Dritten an der L\u00f6sung von Jugendproblemen mitzuwirken,<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0 das gegenseitige Verst\u00e4ndnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der Jugend zu f\u00f6rdern,<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0 der Jugend in sozialer, kultureller wie politischer Hinsicht Anregungen zu geben,<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0 zu Fragen des Jugendrechts und der Jugendpolitik Stellung zu nehmen und bei der Kl\u00e4rung und L\u00f6sung von Fragen aus diesen Bereichen mitzuwirken.<\/p>\n<p>f)\u00a0\u00a0\u00a0 die Interessen und Rechte seiner Mitglieder sowie der Jugend \u00fcberhaupt gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit, den Vertretungsk\u00f6rperschaften und Beh\u00f6rden zu artikulieren und zu vertreten,<\/p>\n<p>g)\u00a0\u00a0 Veranstaltungen und Projekte der Jugendbildung und Freizeithilfen durchzuf\u00fchren, wobei sich diese Ma\u00dfnahmen vorrangig der im sonstigen Bildungs- und Freizeitangebot benachteiligten Gruppen orientieren sollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Im Rahmen seiner Satzung kann der Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. weitere Aufgaben \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 51 ff. der Abgabenordnung. Der Verband ist dabei selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 4<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Mitglied im Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. kann jede Jugendgruppe werden, die in der Stadt L\u00f6hne regelm\u00e4\u00dfig selbst\u00e4ndige Jugendarbeit leistet, die sich mit dieser Satzung einverstanden erkl\u00e4rt, diese respektiert und f\u00fcr sie eintritt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Aufnahme in den Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. ist schriftlich zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet die Delegiertenkonferenz mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 die Mitgliedschaft im Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. kann jederzeit durch gegen\u00fcber dem 1. Vorsitzenden schriftlich zu erkl\u00e4renden Austritt beendet werden. Entfallen bei einem Mitglied die Voraussetzungen nach Abs. 1, kann die Delegiertenkonferenz mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft feststellen. Auf Antrag kann eine Jugendgruppe durch Beschluss der Delegiertenkonferenz mit 2\/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 Die Mitglieder und Delegierten erhalten in dieser Eigenschaft keine finanziellen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden keine Zuwendungen, noch findet eine Verm\u00f6gensauseinandersetzung statt.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 5<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Organe<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereines sind:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Die Delegiertenkonferenz,<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 6<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Delegiertenkonferenz<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Die Delegiertenkonferenz setzt sich aus den Vertretern der Mitglieder zusammen. Jedes Mitglied entsendet einen stimmberechtigten Delegierten. Im Fall der Verhinderung des Delegierten ist dessen Stellvertreter stimmberechtigt. Andere Vertreter der Mitglieder k\u00f6nnen nur aufgrund einer schriftlichen Vollmacht das Stimmrecht wahrnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Delegierten und deren Vertreter sind dem Stadtjugendring schriftlich mitzuteilen. Solange ein Wechsel der Delegierten dem Stadtjugendring nicht angezeigt wird, sind gegen\u00fcber dem Stadtjugendring die bisher gemeldeten Delegierten vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Die Delegiertenkonferenz hat mindestens zweimal j\u00e4hrlich stattzufinden, davon einmal als Jahreshauptversammlung. Sie ist weiterhin auf Verlangen eines F\u00fcnftels der Mitglieder einzuberufen. Die Delegiertenkonferenz tagt in der Regel \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 7<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Verfahren der Delegiertenkonferenz<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Die Delegiertenkonferenz wird vom Vorsitzenden des Stadtjugendringes mit 14-t\u00e4giger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an die Delegierten und deren Vertreter, soweit gemeldet, ansonsten an das Mitglied.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Delegiertenkonferenz wird vom Vorsitzenden des Stadtjugendringes bzw. dessen Vertreter geleitet, sofern die Delegiertenkonferenz im Einzelfall nichts anderes beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Sofern die Einladung satzungsgem\u00e4\u00df erfolgte, ist die Delegiertenkonferenz ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der vertretenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von jedem Delegierten noch w\u00e4hrend der Delegiertenkonferenz schriftlich eingebracht werden. Ist \u00fcber eine Angelegenheit Beschluss gefasst worden, darf in derselben Sache w\u00e4hrend derselben Delegiertenkonferenz nicht nochmals entschieden werden. \u00dcber Gesch\u00e4ftsanordnungsantr\u00e4ge ist sofort abzustimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0 Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich offen und durch Handzeichen. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Die Annahme eines Antrages erfolgt durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Bei sinngem\u00e4\u00df gleichen Antr\u00e4gen ist \u00fcber den weitergehenden zuerst abzustimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0 Wahlen sind grunds\u00e4tzlich geheim durchzuf\u00fchren, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Diese wird ggf. einmal wiederholt. Danach entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.\u00a0\u00a0 \u00dcber jede Sitzung der Delegiertenkonferenz ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 8<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Vorstand<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Vorstand des Stadtjugendringes L\u00f6hne besteht aus dem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern und h\u00f6chstens 5 Beisitzern. Die Zahl der Beisitzer wird von der Delegiertenkonferenz von Fall zu Fall festgesetzt. Vertretungsberechtigt im Sinne \u00a7 26 BGB sind der erste Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Alle drei haben alleine Vertretungsbefugnis. Von dieser Vertretungsbefugnis d\u00fcrfen die beiden Stellvertreter im Innenverh\u00e4ltnis nur Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahlen sind zul\u00e4ssig. Scheidet jemand vorzeitig aus, erfolgt eine Nachwahl f\u00fcr die noch verbleibende Amtszeit des Vorstandes. Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen durch eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen durch eine Delegiertenkonferenz abgew\u00e4hlt werden, wenn dieser Tagesordnungspunkt mit der Einladung zur Delegiertenkonferenz mitgeteilt worden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Aufgabe des Vorstandes ist es, die Beschl\u00fcsse der Delegiertenkonferenz vorzubereiten und auszuf\u00fchren sowie die laufenden Gesch\u00e4fte des Stadtjugendringes zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0 Zu den Sitzungen des Vorstandes l\u00e4dt der Vorsitzende mit einer Frist von 7 Tagen ein. In dringenden F\u00e4llen kann der Termin verk\u00fcrzt werden. \u00a7 7 Abs. 3 und Abs. 7 gelten sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0 Dem Vorsitzenden obliegt neben der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fcr den Stadtjugendring die F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte. \u00dcber Sonderregelungen kann die Jahreshauptversammlung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0 Die T\u00e4tigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Pers\u00f6nliche Auslagen k\u00f6nnen erstattet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 9<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Kassenpr\u00fcfer<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Delegiertenkonferenz w\u00e4hlt auf der Jahreshauptversammlung f\u00fcr die Dauer der Wahlzeit des Vorstandes drei Kassenpr\u00fcfer, wovon mindestens 2 die Kasse des Stadtjugendringes und die Kassenf\u00fchrung in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden zu \u00fcberpr\u00fcfen haben. Der Delegiertenkonferenz ist j\u00e4hrlich mindestens ein Kassenpr\u00fcfungsbericht vorzulegen. Beim Ausscheiden eines Kassenpr\u00fcfers gilt \u00a7 8 Abs. 2 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 10<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereines entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 11<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Finanzen<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring erhebt von seinen Mitgliedern keine Beitr\u00e4ge. Die Finanzierung des Vereines erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber freiwillige Zuwendungen der Mitglieder, ggf. auch Dritter, und \u00fcber Zuwendungen aus Mitteln der \u00f6ffentlichen Hand. Verm\u00f6gen darf nur soweit angesammelt werden, wie es f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Vereinsaufgaben unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\">\u00a0<b>\u00a7 12<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Satzungs\u00e4nderungen<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur auf einer Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Antrag auf Satzungs\u00e4nderung muss auf einer Delegiertenkonferenz beschlossen und der Einladung zur Jahreshauptversammlung beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 13<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne kann nur in einer ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck einberufenen Delegiertenkonferenz aufgel\u00f6st werden. Diese ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2\/3 der Mitglieder vertreten sind. Ist die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so wird innerhalb von vier Wochen eine zweite Versammlung einberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig ist. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0 Die Organe des Stadtjugendringes gelten f\u00fcr die Abwicklung der Aufl\u00f6sung als fortbestehend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0 Das bei der Aufl\u00f6sung ggf. vorhandene Verm\u00f6gen des Vereins ist der Stadt L\u00f6hne f\u00fcr gemeinn\u00fctzige kulturelle und der Jugendbildung dienende Zwecke zuzuf\u00fchren. Eine andere Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens kann mit der Mehrheit des Abs. 1 erst nach Zustimmung des Finanzamtes durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 14<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Inkrafttreten<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt nach Beschluss durch die Delegiertenkonferenz in Kraft.<\/p>\n<p>L\u00f6hne, den 04. April 2013<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/Satzung-Stadtjugendring-ab-2013.pdf\">Satzung Stadtjugendring ab 2013<\/a>\u00a0als PDF<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. \u00a0 \u00a0 \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins \u00a0 1.\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eStadtjugendring L\u00f6hne e.V.\u201c 2.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne hat seinen Sitz in L\u00f6hne. 3.\u00a0\u00a0 Der Verein Stadtjugendring L\u00f6hne soll in das Vereinsregister eingetragen werden. &nbsp; \u00a7 2 Ziele \u00a0 1.\u00a0\u00a0 Der Stadtjugendring L\u00f6hne e.V. ist&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13"}],"collection":[{"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":49,"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions\/49"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/stadtjugendring-loehne.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}